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   LG Frankfurt/Main, 08.07.1991 - 2-24 S 382/90   

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https://dejure.org/1991,9841
LG Frankfurt/Main, 08.07.1991 - 2-24 S 382/90 (https://dejure.org/1991,9841)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08.07.1991 - 2-24 S 382/90 (https://dejure.org/1991,9841)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08. Juli 1991 - 2-24 S 382/90 (https://dejure.org/1991,9841)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1271
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Frankfurt/Main, 30.06.1986 - 24 S 288/85

    Reisepreisminderung wegen Verkürzung der Nachtruhe durch unangemessen frühen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.07.1991 - 24 S 382/90
    Der gleiche Zuschlag ist aber auch für den Rückflug gerechtfertigt, da der Kläger und seine Familie bereits um 03.00 Uhr morgens das Hotel verlassen mussten (siehe Kammer, NJW-RR 1986, 1174).
  • LG Frankfurt/Main, 19.09.1988 - 24 S 123/88

    Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.07.1991 - 24 S 382/90
    Außerdem steht dem Kläger und seiner Ehefrau für den verlorenen Anreisetag gem. § 651 f II BGB ein Anspruch auf Entschädigung zu, der pro Person nach der Rechtsprechung der Kammer (NJW-RR 1988, 1451) mit 100, 00 DM zu veranschlagen ist.
  • LG Frankfurt/Main, 07.01.1991 - 24 S 299/90

    Minderung bei Verzögerung der Rückkehr

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.07.1991 - 24 S 382/90
    die Minderung bei verspätetem Abflug (zuletzt Kammer, NJW-RR 1991, 630) nicht in der Weise über den unter Ziffer 1 a behandelten Abflugtag dahin erweitert werden, daß dem Kläger für die beiden Wartetage der anteilige Reisepreis voll erstattet wird.
  • LG Ulm, 24.04.2013 - 1 S 161/12

    Austritt aus Golfclub aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung möglich

    Dieser Grundsatz ist auch im Vereinsrecht anzuwenden (OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1480, [OLG Hamm 25.04.2001 - 8 U 139/00] bei [...] Randziffer 61; OLG Frankfurt, NJW-RR 1991, 1271, Palandt-Ellenberger, 72. Auflage, § 39 BGB, Randziffer 3).
  • AG Kleve, 31.05.2001 - 36 C 54/01

    Flugverschiebung, Zumutbarkeit

    Die Verkürzung betrug insgesamt über 2 Stunden, was den Wert der Reise jedoch nur geringfügig zu beeinträchtigen vermochte (vgl. hierzu: LG Frankfurt NJW-RR 1991, Seite 1271).
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